Eine europäische Verordnung : SFDR

Eine europäische Verordnung : SFDR

Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) zielt darauf ab, die Transparenz der Finanzakteure zu erhöhen. Sie legt Regeln für die Veröffentlichung von nicht-finanziellen Informationen fest, um den Grad der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten besser beurteilen zu können. Ziel ist es, die Anlageakteure zu ermutigen, den Grad ihrer ESG-Integration (Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien) anzugeben und die ESG-Auswirkungen auf die finanzielle Performance zu bewerten, aber auch gemeinsame Standards für Finanzprodukte festzulegen, die ESG- oder nachhaltige Aspekte darstellen oder geltend machen.

ESG-Risiken werden im Einklang mit der SFDR-Verordnung in den Anlageprozess und die Überwachung der Portfoliounternehmen integriert. Sie bestehen aus zwei Elementen:

  • Nachhaltigkeitsrisiken entstehen durch ökologische, soziale oder Governance-Ereignisse oder Situationen, die, wenn sie eintreten, erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Sie sind mit finanziellen Risiken vergleichbar.
  • Nachhaltigkeitsauswirkungen sind die negativen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen aus ökologischer, sozialer oder Good-Governance-Perspektive. PAIs (Principal Adverse Impacts) sind eine Reihe von Indikatoren, die im Bericht über die technischen Regulierungsstandards im Zusammenhang mit der SFDR aufgeführt sind und die Beurteilung negativer Nachhaltigkeitsauswirkungen ermöglichen. Der Bericht über die technischen Regulierungsstandards ist ein ergänzendes Dokument, das die Anwendung der SFDR in der Praxis verdeutlicht.

Die Verordnung gilt auf der Ebene von Unternehmen, d.h. auf der Ebene von Portfolioverwaltungsgesellschaften, aber auch auf der Ebene von Produkten, wie z.B. Investmentfonds.

Die SFDR-Verordnung verlangt, dass jedes Produkt nach seinen Merkmalen kategorisiert wird. Die Definition jeder dieser Kategorien lautet wie folgt:

  • Artikel 6 deckt Fonds ab, die keine Form der Nachhaltigkeit in den Anlageprozess integrieren und könnte Aktien umfassen, die derzeit von ESG-Fonds ausgeschlossen sind, wie Tabakunternehmen oder Kohleproduzenten. Diese dürfen zwar weiterhin in der EU (Europäische Union) verkauft werden, aber nur, wenn sie eindeutig als nicht nachhaltig gekennzeichnet sind.
  • Artikel 8 gilt „… wenn ein Finanzprodukt neben anderen Merkmalen auch ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination dieser Merkmale fördert, sofern die Unternehmen, in die investiert wird, gute Unternehmensführungspraktiken anwenden.“
  • Artikel 9 gilt „… wenn ein Finanzprodukt nachhaltige Investitionen zum Ziel hat“.

Positionierung der Fonds von Demeter Investment Managers

Einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des ökologischen Wandels und der nachhaltigen Entwicklung zu leisten, ist ein Eckpfeiler der Mission von Demeter Investment Managers. Unser Ziel ist es, unseren Anlegern Strategien anzubieten, die es ihnen ermöglichen, finanzielle Erträge mit positiven ESG-Effekten in Einklang zu bringen. Diese Suche nach Wirkung wird durch die Integration von Fragen der nachhaltigen Entwicklung in die Anlageziele aller unserer Fonds und die systematische Messung der ESG-Auswirkungen erreicht.

Die Investitionen in unseren drei Geschäftsbereichen Risikokapital, Private Equity und Infrastruktur sind auf Unternehmen und Projekte ausgerichtet, die den ökologischen Wandel fördern und Lösungen für Fragen der nachhaltigen Entwicklung bieten. Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte sind integraler Bestandteil der Investitionsentscheidungen und werden während des gesamten Zeitraums, in dem sich die Unternehmen im Portfolio befinden, überwacht.

Alle neuen Demeter-Fonds ab 2021 sind als „Artikel 9“ eingestuft. Die anderen Fonds aus den Jahrgängen vor 2021 sind als „Artikel 8“ eingestuft. Wir integrieren Nachhaltigkeitsrisiken und negative Nachhaltigkeitsauswirkungen in unsere Investitionsprozesse für alle unsere Fonds.

Demeter führt ein ESG-Risiko-Scoring ein, das den Grad der Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken quantifiziert, die von unseren Portfoliounternehmen ausgehen können. Es wird während der Vorinvestitionsphase durchgeführt und ist in unseren jährlichen ESG-Fragebogen integriert, den wir an unsere Portfoliounternehmen senden. Dieses Scoring umfasst ein Bewertungssystem von 0 (geringes oder kein Risiko) bis 2 (hohes Risiko), das den Grad der Exposition des Unternehmens gegenüber diesen Risiken quantifiziert. Wenn eine Bewertung als hoch eingestuft wird, tritt der ESG-Ausschuss zusammen, der von Sophie Paturle (Managing Partner) und Stéphanie Guitton Chrétien (Partnerin und Chief Sustainability Officer) gebildet wird, um über die Durchführbarkeit der Investition oder die zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen zu entscheiden.

Die negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit werden für alle unsere Fonds in Übereinstimmung mit den technischen Regulierungsstandards der SFDR-Verordnung bewertet. 16 der darin genannten PAI werden somit in der extra-finanziellen Analyse unserer Fonds berücksichtigt. Mit der Bewertung der PAI für unsere „Artikel 9“-Fonds sind spezialisierte Dienstleister betraut. Für die „Artikel 8“-Fonds wird diese Bewertung intern durchgeführt.

Um die Interessen aller unserer Stakeholder in Einklang zu bringen und die Wirkung zu maximieren, werden für unser Managementteam generell Anreize in Abhängigkeit von der finanziellen und der ESG-Leistung geschaffen.